Die Causa Feliks – Verursacht der Wikipedianer im Alleingang eine neue Rechtsprechung?

Der kontrovers agierende Wikipedia Autor Feliks, fiel schon häufiger dadurch auf, dass er mit missionarischem Eifer Wikipedia-Artikel von Personen bearbeitete, die andere politische Ansicht hatten, als er.

Wohl auch deshalb gelang es einer Wiener Recherchegruppe, gerichtlich durchzusetzen, dessen Identität zu lüften und öffentlich zu verbreiten. Deshalb war es auch möglich, das hier behandelte Verfahren zu beginnen.

Kurz zusammengefasst hat Feliks in einem Artikel über einen isländischen Komponisten unwahre, verzerrende und sozial herabwürdigende Passagen eingearbeitet und den Artikel „bewacht“. Das heißt, er hat versucht, die von Ihm geschriebene Negative Tendenz des Artikels beizubehalten. Dadurch verletzte er das Persönlichkeitsrecht des Komponisten.
Über den Autor Feliks wurde bereits viel diskutiert, insbesondere seine Methoden, politischen Ansichten und den persönlichen Werdegang. Welche Grundsätze die Rechtsprechung bei der Bewertung von Feliks „Werk“ entwickelt, ist viel interessanter als die Debatte um Feliks.

Das Oberlandesgericht Hamburg beschloss, dass sich der Wikipedia Autor Feliks nicht auf Anonymitätsschutz berufen kann.
Dieser stehe zwar grundsätzlich jedem Wikipedia-Autor zu. Jedoch gelte das nicht für politische und/oder religiöse Themen. Das Gericht stellte dabei vor allem auf die erhebliche Breitenwirkung von Wikipedia und den Anschein besonderer Objektivität von Wikipedia-Artikeln ab. Dieser basiere vor allem darauf, dass die Autoren im Rahmen der sogenannten Schwarmintelligenz Artikel ständig überprüften. Daher sei es durchaus wichtig zu erfahren, wer diese Artikel konkret bearbeitet.

Vereinfacht gesagt: Gerade bei besonders brisanten und sensiblen Themen besteht der Anonymitätsschutz von Wikipedia-Autoren unter bestimmten Umständen nicht. Gerade dadurch, dass eine höhere Gerichtsinstanz wie das OLG Hamburg dieses Faktum benennt, bekommt es eine besondere Bedeutung.

Aufbauend auf dieser Rechtsprechung verklagte ein isländischer Komponist Feliks vor dem Landgericht Koblenz (Landgericht Koblenz, Urteil vom 14.01.2021 – 9 O 80/20) auf Schadensersatz, weil dieser ihn in einem Wikipedia-Artikel systematisch diffamiert und herabgewürdigt hatte. Da Wikipedia-Artikel zu einer Person fast immer der erste Treffer bei Google seien und zusätzlich in einer Infobox am rechten Rand der Suchergebnisse wiedergegeben würden, würde Artikeln zu bekannten Personen große Breitenwirkung zukommen. Das Gericht sprach dem Komponisten dafür in erster Instanz eine Geldentschädigung von 8.000 € zu.

Nach dem LG Koblenz kann ein Betroffener bei bekanntem Klarnamen des Wikipedia-Autors vom Autor direkt eine Geldentschädigung verlangen, die bei stark negativen verzerrten Darstellungen der Person eine erhebliche Höhe erreichen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unmittelbare Geltendmachung und Durchsetzung einer Geldentschädigung entspricht aber den allgemein geltenden rechtlichen Standards. Spannend dürfte lediglich sein, ob das Berufungsgericht die Höhe der Geldentschädigung noch verändert.

Daraus folgt: Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Wikipedia können auch ohne den Rechtsweg über die USA unterbunden werden. Dafür muss nur der Klarname des verletzenden Wikipedia-Autors ermittelt werden. Im Falle von Feliks geschah das aufgrund journalistischer Recherche. Diese dürfte Betroffenen regelmäßig nicht zur Verfügung stehen.

Wikimedia e.V. sollte deshalb verpflichtet werden, bei der Wikimedia Foundation auf die Deanonymisierung der fraglichen Autoren hinzuwirken. Die deutsche Wikimedia vertritt Wikipedia in Deutschland bereits häufig in Prozessen. Sie wirbt durch Spendenkampagnen jedes Jahr große Summen ein. Daher sollte sie auch verantwortlich dafür sein, dass deutsche Wikipedianer keine fremden Rechte verletzen. Außerdem wäre sie als Organisation ohne Frage in der Lage, unberechtigt angegriffenen Wikipedia Autoren Rechtsschutz zu gewähren. Der von Wikipedianern ersichtlich befürchteten Gefahr, dass die Deanonymisierung faktisch zum Zensurwerkzeug würde, könnte so wirksam begegnet werden.

Fazit:
Viel zu lange gab es keinen effektiven Rechtsschutz gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Wikipedia. Die Entscheidungen des OLG Hamburg und des LG Koblenz dürften den Anfang vom Ende dieses Zustands darstellen. Wikimedia e.V. sollte deshalb im eigenen Interesse endlich die volle rechtliche Verantwortung für die deutsche Wikipedia übernehmen. Ohne deren Inhalte würde Wikimedia nicht jedes Jahr mehrere Millionen Euro an Spendengeldern erhalten.
Wünschenswert wäre es natürlich, wenn Autoren der deutschsprachigen Wikipedia den Mut hätten, ihre Klarnamen zu nennen. Da man sich nicht mehr unter dem Schutz der Anonymität im Ton vergreifen kann, würde sich allein dadurch der oftmals rüde Ton der Wikipedianer weitgehend erübrigen und Wikipedia für neue Editoren (m/w/d) wieder attraktiv werden.

 

Hinweis: Das OLG Koblenz hat in der Berufung zu diesem Verfahrem am 31.01.2022 deutliche Änderungen am Urteil des LG Koblenz vorgenommen. Wiki-Watch wird darüber berichten, sobald uns die Entscheidung im Volltext vorliegt.

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