Neutral nur wenn es uns passt? – Wikipedia und das Leistungsschutzrecht

Wikipedia will neutral sein. Wie passt es da, dass sie versucht das Europaparlament mit Extrempositionen zu beeinflussen?

Ein „neutraler“ Akteur macht Stimmung gegen eine Reform.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Fix_copyright_German_Wikipedia.png
Urheber: Wikimedia und Wikipedia Lizensiert nach CC BY-SA 3.0

Worum geht es bei der Debatte um das Leistungsschutzrecht?

Das Leistungsschutzrecht ist stark umstritten. Es wurde vor 5 Jahren in Deutschland eingeführt, um die Urheber von regelmäßigen Publikationen im Internet besser davor zu schützen, dass mit ihren Inhalten Werbeeinnahmen erzielt werden, an denen sie nicht beteiligt werden. Bis Dato hält sich der Erfolg dieser Maßnahme jedoch in engen Grenzen.[1] Eine Initiative der europäischen Kommission will dieses Leistungsschutzrecht nun auf europäischer Ebene im Rahmen der Urheberrechtsharmonisierungsrichtlinie einführen.

In der Debatte über diese Richtlinie sind zwei Lager deutlich erkennbar. Auf der einen Seite stehen Zeitungsverlage mit großen Redaktionen, die ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. Sie wollen die Werbeeinnahmen, die durch das Ansehen ihrer redaktionellen Inhalte entstehen möglichst wenig mit Google et al. teilen. Berechtigterweise stellen sie daraufab, dass die von ihnen erstellten Inhalte eine geistige Leistung seien, die sie nicht kostenlos zur Verfügung stellen können oder wollen. Aktuelle, unabhängige und auch kontroverse Berichterstattung werde schließlich nicht von den großen amerikanischenInternetplattfomen bereitgestellt, sondern von ihnen.

Auf der anderen Seite stehenviele sogenannte Netzaktivisten, Vertreter von Online Communities und die Wikimedia Foundation als Trägerverein der Wikipedia. Diese führen an, dass das freie Internet und viele ähnliche Dinge durch das Leistungsschutzrecht bedroht wären. Ihre Befürchtung ist, dass die Wikipedianer in Zukunft keine durch das Leistungsschutzrecht geschützten Inhalte zitieren können. Weiterhin sehen sie die automatisierten Upload Filter als Vorstufe zur automatisierten Zensur an. Wenn es nach ihnen ginge, sollte auch beim Urheberrecht das „notice and takedown“ – Verfahren beibehalten werden. Die Frage, wie ein gleich effektiver aber verhältnismäßiger Schutz der Urheberrechts- und Leistungsschutzrechtsinhaber aussehen kann, bleibt bei ihrer Betrachtung außen vor.

Die Kampagne der Wikimedia arbeitet mit recht suggestiven Methoden. Das ist durchaus üblich für dieTeilnehmer einer politischen Auseinandersetzung und daher auch nicht weiterverwerflich.

Aber: Warum verwirft die Wikimedia das für die Wikipedia stets vorgetragene Banner der Neutralität in dieser Debatte so bereitwillig?

Die Zankäpfel: Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

Das Leistungsschutzrecht als solches und die automatisierten Upload Filter werden in der Kampagne von Wikimedia auf Wikipedia und ihrer eigenen Internetpräsenz kategorisch abgelehnt. Ein automatisierter und durchaus fehleranfälliger Upload Filter ist vielleicht bedenklich. Er ist auf jeden Fall eine diskussionswürdige Maßnahme. Unverständlich bleibt hier jedoch, warum das Instrument ohne Alternativen zu nennen verdammt wird.[2] Den Upload Filter als Vorstufe zur Schaffung einer automatisierten Zensur zu bezeichnen geht sehr weit. Das Blockieren von Nutzerinhalten durch Plattformbetreiber wurde aber auch im Kontext des deutschen NetzDG durchaus kritisch von der Öffentlichkeit betrachtet.

Angesichts der Bedeutung des Internets für die freie Meinungsäußerung gilt es an dieser Stelle mit Fingerspitzengefühl zu agieren.

Die Wikimedia Foundation vertritt hier einen Standpunkt, der von einem Teil der Öffentlichkeit vertreten wird.  Eine Alternative zu dieser Position, die Upload Filter ersatzlos entfallen zu lassen, wäre die Verpflichtung für Plattformbetreiber den Rechteinhabern Schnittstellen zur Verfügung zu stellen, damit diese selbst automatisiert nach Urheberrechtsverletzungen suchen können.[3] So könnte das auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet in Deutschland bewährte „Notice and Takedown“ – Prinzip erhalten bleiben, ohne den Urheberrechtsschutz komplett aufzugeben.

Eine solche vermittelnde Position ist der Wikimedia-Kampagne nicht zu entnehmen. Auf Neutralität wird hier einfach verzichtet.

Es ist auch nicht ausgemacht, dass Artikel 13 des Vorschlags für die Richtlinie einen Zwang zur Nutzung von Upload Filtern vorsieht. Er sieht nur vor, dass Inhalte nicht ungefiltert hochgeladen werden können. Ein Zwang zur automatisierten Kontrolle ist dem Entwurfstext nicht zu entnehmen. Aber auch dieser Fakt geht in den tendenziösen Aufrufen vonWikimedia unter.

Auch beim Leistungsschutzrecht setzt der Trägerverein der Wikipedia auf schwer haltbare Maximalpositionen. Denn für Online Enzyklopädien wie Wikipedia wurde im Richtlinienentwurf eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein europaweites Leistungsschutzrecht Wikipedia mehr beeinträchtigen soll, als es das deutsche Leistungsschutzrecht bei der deutschen Wikipedia getan hat. Dort waren die von Wikimedia postulierten negativen Effekte auf die Arbeit der Wikipedianer ausgeblieben.

Fazit

Wikimedia vergibt mit dieser Einseitigkeit eine große Chance. Würde sie sich dem Anspruch der Wikipedia gemäß neutral verhalten, hätte sie eine moderierende Position im Streit um die Urheberrechtreform einnehmen können. Stattdessen gibt man sich bei der Wikimedia Foundation alle Mühe, die Ansprüche von  Wikipedia an sich selbst zu konterkarieren.

Die Trägerstiftung von Wikipedia hat ihrem Projekt einen Bärendienst erwiesen.


[1]https://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-vg-media-darf-google-weiterhin-bevorzugen-1805-134412-2.htmlDurch die für die Wahrnehmung der Rechte gegründete VG Media wurde 2017 Einnahmen von nur 30.000€ erzielt.

[2] https://blog.wikimedia.de/2018/09/11/wikipedia-traegt-heute-schwarz-warum-die-reform-des-urheberrechts-das-freie-netz-gefaehrdet/ (Textmitte)

[3]https://juliareda.eu/2018/09/showdown-urheberrecht/

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3 Antworten zu Neutral nur wenn es uns passt? – Wikipedia und das Leistungsschutzrecht

  1. Nein, ich mag euch nicht - ihr manipuliert aktiv sagt:

    Auwei.

    Da versucht sich mal wieder ein Autor das Gewand der Unparteilichkeit zu geben, verfehlt aber den eingeforderten Anspruch selbst sehr, sehr weit. Mit bereits äußerst begrenzter Intelligenz- und Urteilsgabe ließe sich heraus finden, erstens, dass Wikipedia hier keineswegs Extrempositionen vertreten hat, zweitens, dass es für die von Wikipedia geäußerte Kritik bzw. Wünsche an den EU-Gesetzgeber sachliche Begründungen gibt, drittens, dass Wikipedia ein gerechtfertigtes Eigeninteresse daran hat, sein Projekt ohne Beschränkungen durch (für Wikipedia unmöglich zu unterhaltende) Uploadfilter durchzuführen. Auf Youtube lässt sich übrigens problemlos zeigen, dass die durch die Gesetzgebung unumgänglich gemachten Uploadfilter tatsächlich schwere und allerschwerste Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung bewirken.

    Doch, leider, dafür interessiert sich der Autor nicht. Trotzdem bricht er den Stab über Wikipedie, und will den Lesern hier vorgaukeln, er hätte hier mit seiner einseitigen Stellungnahme ein sachlich gebotenes Urteil abgegeben.

    • Hagu sagt:

      Sehr geehrter Nutzer,

      ich fasse ihre Kritik zunächst thesenartig zusammen, um im Anschluss Stellung zu nehmen:
      1. Die Wikipedia hat keine Extremposition vertreten.
      2. Für die Forderungen der Wikipedia gibt es sachliche Gründe.
      3. Wikipedia hat ein Interesse daran ohne Uploadfilter weitermachen zu können.
      4. Uploadfilter sind unvermeidlich.
      5. Wikipedia und YouTube sind vergleichbar.
      (6. Der Autor des Beitrags hat sich nicht mit den von ihnen postulierten Thesen auseinandergesetzt.)
      Zu 1. In der Debatte um die Einführung eines Leistungsschutzrechtes lassen sich durchaus zwei Extrempositionen ausmachen. Diese lauten stark vereinfacht: a. Leistungsschutzrechte sind unnötig und gefährden die Meinungsfreiheit im Netz b. Leistungsschutzrechte sind die einzige Möglichkeit, Contentprovider wie z.B. Zeitungsverlage vor der Ausbeutung durch große Internetkonzerne zu retten.
      Dazwischen gibt es natürlich noch einige vermittelnde Positionen. Jedoch ist die von Wikipedia geäußerte Kritik im Großen und Ganzen mit Position a. identisch. Mithin vertritt Wikipedia hier eine Extremposition.

      Zu 2. Es wäre schön gewesen, diese sachlichen Gründe nicht nur pauschal zu behaupten, sondern auch zu benennen. So kann ich leider nicht mit ihnen debattieren.
      Zu 3. Für Wikipedia gilt eine Befreiung von der Pflicht zum präventiven Schutz des Leistungsschutzrechtes. Das von ihnen behauptete Interesse hat der europäische Gesetzgeber also bereits erkannt und berücksichtigt.
      Zu 4. Uploadfilter sind nicht die einzige Möglichkeit das Leistungsschutzrecht zu schützen. Für Alternativen verweise ich sie gern auf den obigen Artikel.
      Zu 5. Finden sie wirklich, dass Wikipedia und YouTube vergleichbar sind? Das eine Projekt sammelt freies Wissen und wird von Freiwilligen betrieben und das andere ist auf die Erzielung von Reichweiten und dadurch größtmögliche Renditen gerichtet.

      Gerade weil sich der Autor dieses Artikels für den Anspruch der Wikipedia auf Neutralität interessiert, hat er anhand eines Fallbeispiels aufzeigen wollen, dass dieses hehre Ideal von der Wikimedia in der Praxis nicht sehr ernst genommen wird.
      Ich freue mich sehr auf ihre Entgegnung. Ich bitte sie jedoch darum, dabei darauf zu verzichten dem Autor die Intelligenz abzusprechen. Das ist unhöflich und außerhalb der Wikipedia nicht gern gesehen.

      Freundliche Grüße,

      HaGu

  2. Bierbrauer Axel sagt:

    Guten Tag ,
    ich wollte wiederholt auf Wikipedia etwas reinstellen , was ich aus Recherchen im Bundesarchiv ( Belegbarkeit lag vor ) gefunden hatte , es wurde mehrfach gelöscht .
    Ich bin entsetzt über solch ein Verhalten.

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