Wikimedia verliert Markenrechtsstreit gegen Wiki-Watch

Das Bundespatentgericht in München hat mit Beschluss vom 26. März 2014 eine Beschwerde der Wikimedia Foundation gegen das interdisziplinäre Projekt Wiki-Watch zurückgewiesen. Wikimedia hatte beantragt, die Marke von Wiki-Watch löschen zu lassen. Ohne Erfolg: Zwischen Wikipedias Puzzle-Kugel und dem Logo von Wiki-Watch bestehe keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr, so das eindeutige Urteil der Richter.

Warum die gemeinnützige Organisation hinter Wikipedia sinnlos Spendengelder verbrennt, um einen aussichtslosen Rechtsstreit gegen Wiki-Watch zu führen, darüber lässt sich nur spekulieren. Wollte die Wikimedia-Stiftung auf diesem Wege ein Projekt schwächen, das sich kritisch mit Wikipedia befasst?

„Es war reichlich übertrieben, wegen dieser eigentlich sehr offensichtlichen Sach- und Rechtslage gegen uns vorzugehen. Ich hatte während des ganzen Verfahrens den Eindruck, dass Wikimedia in Wirklichkeit erreichen wollte, uns als unerwünschten Beobachter von Wikipedia bzw. Wikimedia auszuschalten, zumindest aber uns in unserer Arbeit zu behindern.“ (Prof. Dr. Johannes Weberling, Leiter der Arbeitsstelle Wiki-Watch)

Gegen die Eintragung dieser Marke hatte Wikimedia Widerspruch erhoben.

Die Anwälte von Wikimedia hätten gewarnt sein sollen. Schon das Deutsche Patent- und Markenamt, das über einen Widerspruch gegen die Eintragung der Marke Wiki-Watch zu entscheiden hatte, ließ durchblicken, dass die sich gegenüberstehenden Marken in jeder Hinsicht „sehr unterschiedlich“ sind.

Begrifflich und bildlich sehr unähnlich

Die jüngere Marke weise zum einen den Wortbestandteil „Wiki-Watch“ und zum anderen das Bild einer Lupe auf, die Widerspruchsmarke enthalte diese beiden Bestandteile nicht. Auch das einzige gemeinsame Element der Marken in Form einer als Puzzle dargestellten Kugel sei sehr unterschiedlich gestaltet: In der Widerspruchsmarke sei die Kugel hell gehalten und weise Schriftzeichen auf den Puzzelteilen auf, während die Kugel in der angegriffenen Marke eine dunkle Farbgebung aufweise und ohne Schriftzeichen ausgebildet sei.

"Mundowikipedia" von Anaabiega, lizenziert unter CC BY-SA 3.0.

Auch der Versuch, den Puzzelball als selbstständiges Bildelement markenrechtlich anzugreifen, scheiterte. Denn die mit Puzzelteilen bedeckte Kugel sei nicht prägend für den Gesamteindruck des Kennzeichens, da die weiteren Wort- und Bildbestandteile gleichberechtigte Markenbestandteile seien. Es bestehe daher keine Verwechslungsgefahr. Auch die Gefahr einer gedanklichen Verbindung der Marken im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG sei nicht gegeben.

Schutz der Meinungs- und Wissenschafsfreiheit

Schließlich liege auch keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 MerkenG vor. Denn selbst wenn der Verkehr einen Bezug der jüngeren Marke auf die Widerspruchsmarke erkenne, sei jedenfalls ebenfalls erkennbar, dass sich die Dienstleistungen lediglich mit der Beobachtung von Wikipedia befassten.

„Derartige Ziele genössen den grundrechtlichen Schutz der Meinungs- und Wissenschafsfreiheit.“

Gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts legte die Wikimedia Foundation trotz der eindeutigen Rechtslage Beschwerde ein. Zwischen den Marken bestehe eine „hohe Ähnlichkeit“, insistierten die Wikimedia-Anwälte. Etwaige Details, wie etwa die auf den Puzzleteilen abgebildeten Buchstaben oder die Farbgebung, blieben dem Publikum nicht in Erinnerung. Wegen der gesteigerten Kennzeichnungskraft (Bekanntheit) der Widerspruchsmarke sei eine Verwechslungsgefahr aber auch schon bei geringer Ähnlichkeit gegeben.

Den Argumenten folgten die Richter am Patentgericht nicht.

„In der Gesamtheit ist (…) nur eine äußerst geringfügige Ähnlichkeit festzustellen, die eine unmittelbare Verwechslungsgefahr nicht zu begründen vermag.“

Die Unterschiede zwischen den einander gegenüberstehenden Marken seien zu groß, so dass bei den angesprochenen Publikumskreisen sowohl die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen als auch die Gefahr von Verwechslungen aufgrund einer gedanklichen Verbindung ausgeschlossen werden kann. Eine derart geringe Ähnlichkeit lasse sich auch nicht dadurch ausgleichen, dass die Online-Enzyklopädie und damit die Marke, die auf jeder Seite von Wikipedia zu sehen ist, im Verkehr besonders bekannt ist.

Update: „Wikimedia Logos Have Been Freed!“

Kurz nach der Veröffentlichung unseres Berichts gab Wikimedia bekannt, ihre Logos von nun an unter der Lizenz „Attribution-ShareAlike 3.0 Unported“ – abgekürzt „CC-BY-SA-3.0“ – bereitzustellen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Markenrichtlinie dürfen die Logos vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Es ist erlaubt, Abwandlungen und Bearbeitungen anzufertigen.

In jedem Fall muss der Name des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise genannt werden. Eine vereinfachte Zusammenfassung des Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache ist hier zu finden.

in jeder Hinsicht

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4 Antworten zu Wikimedia verliert Markenrechtsstreit gegen Wiki-Watch

  1. Gregory Kohs sagt:

    Ein weiterer Patzer von Wikimedia super Anwalt, Geoff Brigham.

  2. Walter Müller sagt:

    Überschirft: „Wikimedia verliert Markenrechtsstreit gegen Wiki-Watch“

    „Gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts legte die Wikimedia Foundation trotz der eindeutigen Rechtslage Beschwerde ein.“

    Was da verloren wurde verstehe ich nicht. Das nimmt jetzt seinen Rechtsweg und am Ende, wenns dann durch die verschiedenen Ebenen durch ist wird Wiki-Watch verlieren.

  3. Wikipedianer sagt:

    Eigenartige Klage von Wikimedia. Zurecht verloren, jetzt dann hoffentlich auch noch in der Berufung.

  4. Falke sagt:

    @Wikipedianer: Wikimedia hatte die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde, die vor dem BGH stattfindet. Die Monatsfrist hat die Foundation aber verstreichen lassen.

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